Die Flexi-Rente kommt

Auf Initiative der Union hat der Bundestag jetzt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Flexi-Rente begonnen.

Auf Initiative der Union hat der Bundestag jetzt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Flexi-Rente begonnen. Dazu der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher derCDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Das ist ein schöner Erfolg für CDU und CSU, denn mit der Neuregelung werden gleich mehrere wichtige Ziele erreicht. Der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wird sich in Zukunft sehr viel individueller gestalten lassen als bisher. Niemand muss, aber jeder kann in Zukunft länger berufstätig bleiben und seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern. Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr werden sehr viel flexibler gestaltet als bisher. Das Gesetz bringt damit einen Gewinn sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Jedes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung wird zielgenau darüber informiert werden, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gibt und wie sich Veränderungen beim Rentenbeginn auf die finanziellen Leistungen auswirken. Weil wir Anreize zur Frühverrentung vermeiden wollen, bleiben Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten bestehen. Das Hinzuverdienstrecht wird aber wesentlich vereinfacht. Durch ein präventives Reha-Konzept wollen wir darüber hinaus die Zahl derjenigen, die frühzeitig in Rente gehen müssen, dauerhaft verringern.“