Schiewerling: „Wir werden damit einem modernen Arbeitsmarkt gerecht“

Rückkehrrecht in Vollzeit

Wer in Teilzeit arbeitet soll das Recht bekommen, wieder in Vollzeit zurückzukehren. So sieht es der Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor.

Karl Schiewerling MdBKarl Schiewerling MdB

Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Es ist wichtig und gut, das Teilzeitrecht zu flexibilisieren. Wir werden damit einem modernen Arbeitsmarkt gerecht. Flexible, zeitlich begrenzte Teilzeitmöglichkeiten geben mehr Spielraum. Sie wirken der Teilzeitfalle entgegen. Schwierig finde ich aber, dass künftig auch Kleinbetriebe verpflichtet sein sollen, mit ihren Arbeitnehmern Teilzeitwünsche zu erörtern.

Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, auf die Flexibilitätswünsche der Mitarbeiter genügend zu reagieren. Für kleine Unternehmen mit 15 Mitarbeitern ist es oft allein durch die Größe des Betriebes schwierig, auf die Flexibilitätswünsche der Mitarbeiter genügend zu reagieren. Auch jetzt schon muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass beispielsweise betriebliche Gründe einer Aufstockung der Arbeitszeit eines Mitarbeiters entgegenstehen. Künftig kommt noch dazu, dass er auch beweisen muss, ob jemand geeignet ist oder nicht. Da er seine Mitarbeiter kennt, wird ihm dies nicht schwerfallen. Wir wollen ja gerade bestehende Nachteile für Teilzeitbeschäftigte beseitigen und mehr Flexibilität ermöglichen. Allerdings müssen die gesetzlichen Regelungen so klar sein, dass sich Arbeitgeber nicht zusätzlichen Klagen ausgesetzt sehen. Zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit sollen Arbeitgeber ablehnen können, wenn diesem Wunsch betriebliche Gründe wie beispielsweise organisatorische Gründe entgegenstehen.

Betriebe erhalten Planungssicherheit, weil der Arbeitnehmer sich künftig festlegen muss, wie lange die Teilzeitbeschäftigung dauern soll. Teilzeitbeschäftigte wären nach Ablauf der festgelegten Zeit nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Auch die jetzige Rechtslage nimmt Betriebe mit 15 Beschäftigten und weniger vom Anwendungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes aus. Allerdings schafft dieses Gesetz neue Bürokratie für die Unternehmen. Die Grenze von 15 Beschäftigten halte ich für zu niedrig.“