„Kulturschaffende und kurzfristig Beschäftigte brauchen bessere Absicherung“

MdB Karl Schiewerling spricht mit Schauspielern des Wilsberg-Teams

Die meisten Schauspieler sind kurzzeitig beschäftigt. Als Freiberufler werden sie nach ihren jeweiligen Aufträgen bezahlt. Ist ein Dreh vorüber, endet auch die Beschäftigung. Viele Schauspieler leben daher in einem ständigen Wechsel von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Genau diese Situation führt zu Beitragslücken in der Sozialversicherung. Kommt eine längere beschäftigungslose Zeit, haben die meisten Schauspieler dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. „Wir werden im sozialen Netz nicht aufgefangen“, stellt Schauspieler Heinrich Schafmeister klar. Er ist im Vorstand des Bundesverbands Schauspiel und hatte MdB Karl Schiewerling gemeinsam mit dem Wilsberg-Team seine Bedenken geschrieben.
Der Abgeordnete reagierte prompt auf den „Wilsberg-Brief“ und setze sich mit den Schauspielern am Set in Münster zusammen. „Das war gut. Ich konnte mir so ein echtes Bild von der Arbeit, den sozialen Bedingungen der Schauspieler und ihren Erwerbsbiografien machen“, betont Schiewerling. Zur Sprache kam, warum für viele Schauspieler trotz regelmäßiger „Wilsberg“-Mitwirkung kaum eine Chance besteht, einen Arbeitslosengeld-Anspruch zu erwerben, warum die verkürzte Anwartschaftsregelung im Prinzip vernünftig und unverzichtbar ist, aber unbedingt funktionstüchtig gemacht werden muss und warum eine Rahmenfristverlängerung dafür keine Ersatzlösung, aber als Ergänzung eine hilfreiche, flankierende Maßnahme sein könnte.

„Da es sich beim Arbeitslosengeld nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Versicherungsleistung aus der Sozialversicherung handelt, muss für den Anspruch auf das Arbeitslosengeld eine Anwartschaftszeit erfüllt werden, die zwingende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist“, so Schiewerling. Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre. In diesem Zeitraum muss der Antragsteller mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten. Für Künstler- und Kulturschaffende gibt es eine Sonderregelung. Sie müssen in den zwei Jahren auf sechs Monate kommen.

Aber auch das gestaltet sich als schwierig: „Viele Kollegen sind kaum in der Lage in der zweijährigen Rahmenfrist so viele Sozialversicherungstage zu sammeln, dass sie die auf sechs Monate verkürzte Anwartschaft erfüllen können“, so Schafmeister. „Deswegen sind wir angewiesen und froh über jeden Politiker, der wie in diesem Fall Karl Schiewerling trotz der krisenhaften Großwetterlage die Situation der kurz befristet beschäftigten Kulturschaffenden im Auge behält.“ Schiewerling versprach, sich in Berlin dem Thema anzunehmen und sich weiter für eine bessere Absicherung von kurzfristig Beschäftigten einzusetzen. „Wir sehen die Probleme der Kulturschaffenden, insbesondere der Schauspieler. Die bisherige Sonderregelung wird bis Ende 2016 bestehen bleiben und wir werden uns im kommenden Jahr intensiv mit weiteren Möglichkeiten auseinandersetzen.“