„Langzeitarbeitslose müssen besser gefördert werden“

MdB Karl Schiewerling hat in seiner Funktion als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher gemeinsam mit MdB Kai Whittaker ein neues Stufen-Konzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt.
„Seit fast einem viertel Jahrhundert gab es keine besseren Frühjahreszahlen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Als Union dürfen und wollen wir uns auf diesen Erfolgen jedoch nicht ausruhen, sondern diese gute Ausgangslage als Fundament für neue Konzepte nutzen. Noch immer suchen viele Menschen eine Beschäftigung, insbesondere Langzeitarbeitslose. Sie machen mit knapp einer Million Menschen etwa ein Drittel aller Arbeitslosen aus. Etwa die Hälfte von ihnen sind seit mindestens zwei und rund ein Fünftel sogar schon länger als vier Jahre ohne festen Job. Hier haben wir noch viel zu tun, denn diesen Menschen müssen wir gangbarere Brücken in den ersten Arbeitsmarkt bauen.

Wir wollen vor allem ihre Stärken bei der Jobvermittlung in den Fokus stellen. Mit einem Stufenkonzept wollen wir Arbeitssuchende so Schritt für Schritt wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bringen. Uns ist bewusst, dass die Problemlagen jedes Einzelnen sehr individuell und zum Teil sehr komplex sind. Diese Heterogenität gilt es bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu beachten. Sie bildet daher den Ausgangspunkt der von uns entwickelten Maßnahmen. Als ‚Kerngruppen‘ gelten hier Arbeitslose, die mindestens drei Jahre ohne festen Job sind, die 55 Jahre und älter sind, langjährige Bezieher von Arbeitslosengeld II und Eltern, die seit Jahren von der Grundsicherung leben. Besonders diese Gruppen wollen wir fördern und mit passgenauen Mitteln zielgerichtet in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zurückführen.

Anstatt auf kurzfristige Hilfen zu setzen, gilt es dabei langfristige, stabile und nachhaltige Lösungen zu finden. Um den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt nach langjähriger Arbeitslosigkeit zu erleichtern, gilt es dabei auch neue Wege einzuschlagen und neue Instrumente ad experimentum zu erproben: So wollen wir Integrationsbetriebe für Langzeitarbeitslose öffnen. Dabei wollen wir Behinderte und Arbeitslose jedoch nicht gleichstellen, sondern zeigen, dass das Modell der Integrationsbetriebe von seiner Grundidee her auch für die Integration von Arbeitslosen auf den ersten Arbeitsmarkt funktioniert. Zudem sollen Erwerbslose nach der Aufnahme einer Arbeit weiter gecoacht werden und Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss vorrangig in eine Ausbildung vermittelt werden.

Auch junge Erwachsene wollen wir nicht vergessen. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, wollen wir – wie es im Koalitionsvertrag gefordert wird – mit einem zusätzlichen Unterstützungsprogramm an den Arbeitsmarkt heranführen. Für sie sollen noch in diesem Jahr Modellprojekte mit ganzheitlichen Hilfsangeboten eingerichtet werden. Nur eine gute Ausbildung schafft die Grundlage für ein eigenständiges Leben mit guter Perspektive und der nötigen Sicherheit. Junge Erwachsene, denen es schwer fällt, den Schulabschluss zu erlangen und die damit Gefahr laufen, den erfolgreichen Berufsstart zu verpassen, erhalten besondere Unterstützung. Dies haben wir mit der Sicherung der Mittel für die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung bis zum Schuljahr 2018/2019 bereits ermöglicht. Gleichzeitig haben wir auch das neue Instrument der Assistierten Ausbildung und eine Ausweitung der ausbildungsbegleitenden Hilfen durchgesetzt. Die neuen Regelungen zur Assistierten Ausbildung und den ausbildungsbegleitenden Hilfen greifen schon in diesem Ausbildungsjahr und wir sind uns sicher, dass sich die neuen Maßnahmen, die wir in unserem Stufenkonzept aufgenommen haben, in naher Zukunft ebenfalls umsetzen und sich entsprechende Gesetzesvorlagen mit Zustimmung der SPD und der Länder bis zum Jahresende abschließen lassen.

Die Umsetzung des neuen Konzeptes und der darin enthaltenden Maßnahmen können wir jedoch nicht alleine schaffen. Vielmehr sind auch die Betriebe, die Wirtschaft, die Kammern und nicht zuletzt die Tarifpartner in der Pflicht.“