„Wir wollen Integrationsbetriebe aber auch Werkstätten ausbauen“

MdB Karl Schiewerling informiert über Reform des Bundesteilhabegesetzes

Das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung stärken, persönliche Entfaltung fördern, Rehabilitation ausbauen und die Einkommens- und Vermögenssicherung verbessern – All das sind Punkte, die in der Reform des Bundesteilhabegesetzes eine entscheidende Rolle spielen. Das neue Gesetz wird im kommenden Jahr verabschiedet und tritt voraussichtlich 2017/2018 in Kraft. Für die Eltern und Betreuer der Menschen, die in den Einrichtungen des Stifts Tilbeck arbeiten und leben ist die Reform eine große Sache, schließlich geht es um ihre Zukunft.

Informationen aus erster Hand bekamen Eltern und Betreuer vom Nottulner Bundestagsabgeordneten und arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling. Er stellte während eines Eltern- und Betreuerabends des Stifts Tilbeck Ansätze des Reformpaketes vor.

„Wir wollen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ausbauen und hier mehr Vernetzung und Koordination zwischen Trägern und Unternehmen erreichen“, so der Abgeordnete. Stufenweise Teilqualifikation und mehr ausbildungsbegleitende Hilfen sollen Menschen mit Handicap den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. „Wir wollen die Integrationsbetriebe stärken. Die Werkstätten werden dabei nicht zurückgedrängt. Ihre Infrastruktur wollen wir weiter ausbauen“, betonte Schiewerling und versicherte, dass die CDU/CSU-Fraktion nicht plane, Werkstätten zu Integrationsunternehmen umzugestalten. Vielmehr hätten Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch in Zukunft ihren Platz als Einrichtungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie sollen weiterhin Teilhabe am Arbeitsleben für diejenigen Behinderten ermöglichen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können. Integrationsunternehmen seien dagegen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen erwerbsfähige behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam arbeiten. „Beide Beschäftigungsformen sind auch in Zukunft nötig, um den Bedürfnissen Behinderter gerecht zu werden“, stellte Schiewerling klar.