„Flexibilität ermöglichen und Missbrauch verhindern“

Zeitarbeit und Werkverträge sind wichtige Instrumente für eine flexible Arbeits- und Wirtschaftsordnung

„Zeitarbeit hat sich von einem arbeitsmarktpolitischen Instrument zu einer Branche entwickelt, die zum Aufbau und zur notwendigen Flexibilisierung von Beschäftigung beiträgt. Sie bietet für viele Menschen eine Brücke ins Berufsleben. Wie kaum eine andere Branche ermöglicht sie Arbeitslosen die Chance zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben. Für diese Menschen ist Zeitarbeit ein Einstiegstor in Beschäftigung, mittels derer sie erste Berufserfahrungen sammeln können.“

„Zeitarbeit bietet insbesondere auch Ungelernten die Möglichkeit auf einen (Wieder)-Einstieg in den Arbeitsmarkt. Das zeigt sich daran, dass 29 Prozent aller Zeitarbeitnehmer keinen Berufsabschluss haben. Sie ist zudem auch eine Chance für Langzeitarbeitslose. Wenn Menschen ohne Ausbildung ihren Job einmal verloren haben, ist der Weg zurück in den Arbeitsmarkt schwierig. Durch Zeitarbeit bekommen sie eine gangbare Brücke zurück in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, denn um flexibel bleiben zu können, sind viele Unternehmen auf Arbeitnehmerüberlassung angewiesen.

Die Zeitarbeit versteht sich als eigenständige Wirtschaftsbranche. Sie hat daher neben den üblichen Pflichten als Arbeitgeber auch für die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten zu sorgen. Die Union setzt sich für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und mehr Rechtssicherheit in der Zeitarbeit ein. Dazu gehört auch, dass das Beschäftigungsverhältnis in einer Zeitarbeitsfirma nicht mit der Dauer der Beschäftigung in einem anderen Betrieb synchronisiert werden kann. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir Fehlentwicklungen in der Zeitarbeit korrigiert. Unternehmen konnten durch rechtlich zweifelhafte Konstruktionen, vor allem durch Umschichtung tariflich vergüteter Tätigkeiten auf unternehmensinterne Leiharbeitsfirmen, Kosten senken. Diesen ‚Drehtür-Effekt‘ haben wir gesetzlich verboten. Ebenso haben wir den Tarifvertrag in der Zeitarbeit zwischen DGB-Gewerkschaften und den Zeitarbeitgeberverbänden für allgemeinverbindlich erklärt und damit einen Mindestlohn (seit April 2015 8,80 Euro im Westen und 8,20 Euro im Osten) in der Zeitarbeit eingeführt. Wir haben den Anstoß gegeben, dass die Tarifparteien in der Zeitarbeit nunmehr partnerschaftlich Lösungen auf den Weg zu einer gleichen Bezahlung zur Stammbelegschaft entwickelt haben. Für zwölf Branchen regeln Branchenzuschlagstarife eine stufenweise Angleichung der Entgelte. Hier zeigt sich, dass die Tarifpartner durchaus in der Lage sind, ihrer grundgesetzlich geschützten Aufgabe, der autonomen Regelung ihrer Arbeitsbedingungen, nachzukommen. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass circa 98 Prozent der Zeit- und Leiharbeitsunternehmen im Arbeitgeberverband sind und Tarifverträge anwenden.

Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Vereinbart haben wir, die Arbeitnehmerüberlassung weiterzuentwickeln und Missbrauch zu bekämpfen. Das heißt konkret: ‚Equal Pay‘ nach 9 Monaten und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Wir wollen regulieren, aber nicht über das Ziel hinausschießen. Für uns ist daher klar: Tarifliche Regelungen müssen Vorrang haben. Dies gilt für Betriebe und Branchen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen und für die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche selbst. So haben wir dies auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Hier geht der vorliegende Diskussionsentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu weit. Er macht die bestehenden Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche überflüssig und grenzt die bisherigen Tarifverträge ein. Wir wollen, dass die tarifvertraglichen Strukturen und Modelle erhalten bleiben und nicht durch gesetzliche Regelungen zerstört werden. Den Tarifpartnern soll es überlassen bleiben, wie sie die Höchstüberlassungsdauer und ‚Equal Pay‘ regeln. Wenn Zeitarbeitnehmer bereits nach 9 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt wie die Stammbelegschaft erhalten, so macht es beispielsweise keinen Sinn, eine starre Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gesetzlich vorzuschreiben. Dies schadet den Zeitarbeitnehmern, denn dann würden sie nach 18 Monaten ihren gut vergüteten Arbeitsplatz wieder verlieren. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Zeitarbeitnehmer nicht als Streikbrecher eingesetzt werden sollen. Auch hier geht der Entwurf der Arbeitsministerin über das Ziel hinaus: Künftig müssten alle Zeitarbeitnehmer aus einem Betrieb abgezogen werden, sofern nur ein Teil eines Betriebes oder ein Standort bestreikt wird. Das haben wir so nicht vereinbart.

Auch die Vorschläge zu Bekämpfung von missbräuchlicher Gestaltung von Werkverträgen gehen deutlich über das Ziel hinaus. Der Diskussionsentwurf regelt mit dem Vorschlag zu einem neuem § 611 a BGB ein Arbeitsvertragsverhältnis und greift hierzu willkürlich aus der Rechtsprechung entwickelte Kriterien auf. Dies hat bereits jetzt in vielen Branchen wie der IT-Branche zu einer hohen Verunsicherung geführt. Für uns als Union sind Werkverträge ein übliches und normales Instrument einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Unternehmen beziehen so Leistungen von außen, die sie aus Zeit-, Kapazitäts- oder Know-how-Gründen nicht selbst erbringen können. Die bei Werkvertragsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer sind sozialversichert und genießen alle Rechte. Es gibt jedoch vereinzelt die Vertragskonstellation, dass verdeckt Arbeitnehmerüberlassung unter dem Mantel des Werkvertrages betrieben wird. Diesen Missbrauch wollen wir abstellen. Dies haben wir im Koalitionsvertrag auch festgehalten. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte daher klargestellt werden, dass sich der Unternehmer von vornherein festlegen muss, welche Vertragskonstruktion - ob Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag – er wählt. Hier soll der ordnungsgemäße Fremdpersonaleinsatz ganz klar vom missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz abgegrenzt werden. Eine Regelung im BGB lehnen wir ab. ‚Regulieren aber nicht überregulieren‘ muss die Maxime sein.“