Schiewerling/Mayer: „Neues Integrationsgesetz – so gelingt die Integration“
Heute hat der Bundestag in erster Lesung über das geplante Integrationsgesetz debattiert. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Karl Schiewerling sowie der innenpolitische Sprecher CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Schiewerling: „Mit dem neuen Integrationsgesetz stellen wir die Weichen für eine gelingende Integration der zu uns Kommenden. Es ist das Ziel der Union, dass die Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive nun ihren Platz in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt finden. Im Mittelpunkt des Integrationsgesetzes steht das Fördern und Fordern. Es begreift Integration damit als beidseitigen Prozess: Der Staat macht Schutzsuchenden gute Integrationsangebote und verbessert den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationskursen. Zu Rechten gehören aber auch immer Pflichten. Wer die Integrationsangebote nicht in Anspruch nimmt, dem werden Leistungen gekürzt. In vielen Regionen wird Integration bereits aktiv gelebt. Vor allem den vielen Helfern und Ehrenamtlichen gilt großer Dank. Sie leisten einen unheimlich wertvollen Beitrag und helfen damit, dass die Flüchtlinge hier bei uns gut ankommen.“
Mayer: „Mit dem Integrationsgesetz, das wir heute in die parlamentarische Beratung gegeben haben, setzen wir beim Thema ‚Fordern und Fördern in der Integration‘ ein klaren Schwerpunkt bei der Integrationspflicht. Künftig werden Schutzsuchende mehr zu ihrer Integration beitragen müssen. Den Willen zur Integration wollen wir stärken. Dazu setzen wir künftig mehr auf positive und negative Anreize. Vor allem für die spätere Aufenthaltsverfestigung steigen die Anforderungen an die Integrationsleistung der Schutzberechtigten bei der Lebensunterhaltssicherung und beim Spracherwerb. Mit der Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge schaffen wir zudem ein wichtiges Instrument für die Bundesländer, um Segregation und Parallelgesellschaften zu verhindern. Integration kann nur bei einer guten Verteilung in der Fläche erfolgreich sein. Die Konzentration in bestimmten Ballungsräumen können wir künftig mit der Wohnortzuweisung effektiv verhindern.“